Zur Erhebung der Tourismusförderungstaxe, die in Nendaz von den Besitzern von Zweitwohnungen zu entrichten ist, bitten wir Sie, uns diesen Fragebogen bis spätestens am 31.08.21 ausgefüllt zurückzuschicken.
Referenz Nr.
Name des Eigentümers
Vorname des Eigentümers
Straße
PLZ
Ort
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Unterkunft (1 Fragebogen pro Unterkunft)
Wohnhaus
Wohnungsnummer
Chalet
Anzahl der Zimmer
Belegung 2020
Nutzung zum Eigenbedarf
Der Mieter der Wohnung ist in der Gemeinde ansässig
Der Mieter ist nicht in der Gemeinde ansässig:
Über eine Agentur :
Direkt vom Besitzer vermietet
Unterkunft unbewohnbar
Grund :