Zur Erhebung der Tourismusförderungstaxe, die in Nendaz von den Besitzern von Zweitwohnungen zu entrichten ist, bitten wir Sie, uns diesen Fragebogen bis spätestens am 30. April 2023.
Referenz Nr.
Name des Eigentümers
Vorname des Eigentümers
Straße
PLZ und Ort
Telefonnummer
E-mail-Adresse
Hausname
Wohnungsnummer
Anzahl der Zimmer
Nutzung zum Eigenbedarf
Unterkunft vermietet :
über eine Agentur : direkt vom Besitzer
über eine Agentur :
direkt vom Besitzer
an einen Mieter : der in der Gemeinde ansässig ist der nicht ansässig ist
Unterkunft unbewohnbar
Grund :