Wichtige Informationen

Geschätzte Eigentümerinnen und Eigentümer

Anpassung der Abrechnungsperiode für Abfallgebühren

Um die verschiedenen Abrechnungsperioden zu vereinheitlichen, gilt ab dem 1. August 2026 eine neue Abrechnungsperiode für die Abfallgebühren. Da dies eine Übergangsphase bedingt, erstreckt sich die Abrechnungsperiode für das Jahr 2026 vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2026. Ab 2027 läuft der Zyklus dann jeweils vom 1. August bis zum 31. Juli des folgenden Jahres (d. h. für den ersten vollständigen Zeitraum vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2027). Wir bitten Sie, in diesem Zusammenhang die Angaben auf Ihrer Rechnung zu überprüfen und uns allfällige Fehler innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen.

Neue Bankverbindung und neue IBAN-Nummer

Mit der Neuerung wurde auch eine neue Bankverbindung mit einer neuen IBAN-Nummer eingerichtet. Die bisherigen QR-Referenzen verlieren ihre Gültigkeit und dürfen für Ihre Zahlungen nicht mehr verwendet werden. Falls Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, denken Sie daran, diesen zu ändern. Wer seine Zahlungen von einem ausländischen Bankkonto aus tätigt, hält sich weiterhin an den Vorgang, der auf der Rückseite der Rechnungen angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass allfällige Bankgebühren in diesem Fall zu Lasten des Zahlungspflichtigen gehen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und grüssen Sie freundlich.

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